Inhalt
- 1 Was hat Geldanlage für Kinder mit der Krankenversicherung zu tun?
- 2 Kapitalerträge: Regelmäßiges Einkommen für die Krankenversicherung ermitteln
- 3 …Kapitalertrag vs. Kursgewinne
- 4 Mein Kind überschreitet die Einkommensgrenze, was tun?
- 5 Geldanlage für Kinder und private Krankenversicherung
- 6 Fazit
- 7 Disclaimer
- 8 Quellen & weiterführende Links

Wenn du dir die Frage stellst, ob eine Geldanlage für Kinder eine Auswirkung auf die Krankenversicherung (Familienversicherung) hat, dann erst ein mal Glückwunsch! Du denkst jetzt wahrscheinlich „Hä? Wieso Glückwunsch?“ Ganz einfach: Die Frage stellst du dir erst, wenn du bereits beschlossen hast, Geld für dein Kind anzulegen. D.h. du bist dir bewusst darüber, dass es ein wichtiges Thema ist und am meisten bringt, wenn man möglichst früh damit anfängt!
In diesem Artikel wollen wir uns mit der Frage beschäftigen, ob die Geldanlage, die ja eine entsprechende Rendite und Kapitalerträge abwerfen soll, evtl. eine Auswirkung darauf hat, ob dein Kind bei dir (weiterhin) kostenlos, in der Familienversicherung, mitversichert werden kann.
Was hat Geldanlage für Kinder mit der Krankenversicherung zu tun?
Zunächst einmal nicht sehr viel sollte man denken. Eine gute Geldanlage sollte das angelegte Geld aber schließlich vermehren. Sprich, dein Kind bekommt Zinsen oder Dividenden oder sonstige Erträge. Und das ist natürlich auch gut so und gewollt 🙂
Um kostenlos bei einem Elternteil in der Familienversicherung krankenversichert sein zu können, gelten bestimmte Einkommensgrenzen. Was gibt es also bei Geldanlage für Kinder und der Krankenversicherung zu beachten? Schauen wir uns erst mal die Einkommensgrenzen genauer an:
Einkommensgrenzen bei der gesetzlichen Krankenversicherung (Stand 2022)
Wenn dein Kind insgesamt regelmäßig mehr Einkommen als monatlich 485 € erzielt (Stand: 2023), so ist keine Familienversicherung (mehr) möglich und das Kind muss kostenpflichtig versichert werden. [1]
Anders ausgedrückt: Das Kind kann nicht mehr in der Familienkrankenversicherung kostenlos mitversichert werden, wenn es im Jahr mehr als 5.820 € (= 12 x 485 €) an anrechenbarem Einkommen erzielt. Handelt es sich hierbei u.a. auch um Kapitalerträge, so kommt der Sparerpauschbetrag (ein Sparerfreibetrag in Höhe von aktuell 1000 €) hinzu. Somit wäre eine kostenlose Familienversicherung bei Kapitalerträgen bis zu einem Betrag von 6.820 € (5.820 € + 1000 €) möglich. Außerdem ist bei Einkommen über der Minijobgrenze womöglich die Werbekostenpauschale anrechenbar.
Hinweis: Der Sparerpauschbetrag beträgt seit 2023 nicht mehr 801 €, sondern 1000 €.
Was genau gehört zum „Einkommen“ ?
Was zum Einkommen zählt
Um herauszufinden, was zum Gesamteinkommen zählt, werfen wir mal einen kurzen Blick in das Sozialgesetzbuch (§ 16 SGB IV), dort steht:
Gesamteinkommen ist die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts; es umfasst insbesondere das Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen.
§ 16 SGB IV [2]
Was heißt das jetzt etwas genauer? „Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts“ ist ja schon etwas kryptisch…
Unter anderem sind BAföG, Elterngeld, Kindergeld, Wohngeld, Unterhaltszahlungen (sofern nicht steuerpflichtig) der Eltern, Werbungskosten, Sparerpauschbeträge nicht Teil des Gesamteinkommens.
Zum Gesamteinkommen gehören u.a.:
- Einkünfte aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit (Brutto-Arbeitsentgelt)
- Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung
- Renten (z.B. Hinterbliebenenrenten)
- Kapitalerträge bzw. Einnahmen aus Kapitalvermögen (z.B. Zinsen, Dividenden, …)
Kapitalerträge: Regelmäßiges Einkommen für die Krankenversicherung ermitteln
Ich möchte hier noch einmal kurz die Definition bzgl. der Einkommensgrenze für die Familienversicherung zitieren, da dies bei der Frage, ob die Geldanlage für Kinder auf die Krankenversicherung eine Auswirkung hat, wichtig ist:
…wenn Ihr Familienmitglied im Jahr 2022 insgesamt regelmäßig mehr Einkommen hat als monatlich 470 Euro, ist keine Familienversicherung möglich.
TK [1]
Das ist bei einem Job, der eben regelmäßig – sprich jeden Monat – eine Gehaltszahlung beinhaltet, recht einfach zu ermitteln. Wie ist das aber nun bei Kapitalerträgen?? Ich habe dazu viel gegoogelt und nur bedingt in Foren Antworten gefunden. Also habe ich einfach mal bei der Krankenversicherung nachgefragt und folgende Auskunft erhalten:
- Für die Ermittlung des Gesamteinkommens für die Familienversicherung ist der ausgewiesene Wert (Höhe der Kapitalerträge) auf dem Einkommenssteuerbescheid Kapitalerträge entscheidend.
- Handelt es sich hierbei um regelmäßige Einnahmen, wird der Betrag zu 1/12 auf die monatliche Höhe des Gesamteinkommens für die Familienversicherung berücksichtigt.
- Regelmäßig: bedeutet hier, dass die Einnahme mindestens einmal jährlich erfolgt.
Weitere Erläuterungen/Interpretation (von mir):
zu 1.: Wenn du z.B. einen ETF Sparplan bei einem Broker für dein Kind besparst, so bekommst du einmal im Jahr einen Steuerbescheid, auf dem die Höhe der Kapitalerträge ersichtlich ist.
zu 2.: Die auf dem Steuerbescheid angegebenen Kapitalerträge teilst du dann durch 12, um das relevante Einkommen auf Monatsbasis zu bekommen. Wenn als z.B. 1200 € an Kapitalerträgen erzielt wurden (Sparerpauschbetrag schon berücksichtigt), dann sind das 100 € im Monat.
zu 3.: Es muss ein regelmäßiges Einkommen sein. Bei z.B. Zinsen aufs Festgeld oder Erträgen (Dividenden) aus z.B. ETF Investitionen werden diese regelmäßig ausgeschüttet und sind daher relevant. Ob diese nun jeden Monat, jedes Quartal oder einmal im Jahr ausbezahlt werden, spielt keine Rolle. Relevant ist nur, dass es eben regelmäßig passiert.
Das bedeutet aber auch, dass du z.B. bei einem Verkauf von ETF Anteilen, den du eben nur einmalig tätigst, damit dein Kind z.B. mit dem Geld seinen Führerschein machen kann, nicht relevant ist bei der Berechnung der Gesamteinkommensgrenze. D.h. die Kapitalerträge (Gewinne), die du aufgrund der Kursgewinne machst, sind irrelevant.
Schon klarer, hoffe ich? Ich versuche es mal mit ein paar Beispielen weiter aufzudröseln und zu erklären:
Rechenbeispiele: Geldanlage für Kinder und Krankenversicherung
Beispiel 1: Dein Kind hat einen Minijob und verdient im Monat 450 € – dazu hast du schon früh angefangen Geld in einen ETF für dein Kind anzulegen. Dieser ETF schüttet im Jahr weniger als 1000 € aus.
Alles easy: Die Kapitalerträge sind innerhalb des Sparerpauschbetrags, somit steuerfrei und zählen nicht zum Gesamteinkommen. Mit den 450 € im Monat sind wir auch locker unter der 485 € Marke. Also grünes Licht für die Familienversicherung trotz Kapitalerträge und Einkommen deines Kindes.
Beispiel 2: Dein Kind verdient 550 € im Monat. Das wären dann 6.600 € im Jahr.
Nun könntest du sagen, OK, das ist zu viel, also leider raus aus der Familienversicherung. Nicht so schnell!
Wir haben weiter oben schon die „Werbungskosten“ angesprochen. Diese gehören nicht zu, Gesamteinkommen. Bei einem Gehalt von 550 € im Monat macht dein Kind eine Steuererklärung, da das Gehalt über der Minijobgrenze liegt, und kann dadurch die Werbungskostenpauschale von 1.200 € (Stand 2022) abziehen. [3] [7]
D.h. wir landen bei: 6.600 € – 1.200 € = 5.400 € im Jahr und 450 € im Monat. Somit liegen wir wieder deutlich unter den 485 € im Monat.
Zusätzlich kann das Kind Kapitalerträge aus ETFs, Tagesgeld & Co. in Höhe von 1.420 € erzielen und immer noch von der kostenlosen Familienversicherung profitieren.
Rechnung: 485 € (mögl. Gesamteinkommen) – 450 € = 35 € Restbetrag für mögliches anderes Einkommen;
35 € x 12 Monate = 420 € im Jahr; 420 € + 1000 € (Sparerpauschbetrag) = 1.420 € im Jahr.
Anmerkung: Die Werbungskostenpauschale findet bei Minijobs (bis 450 €, ab 01. Oktober 2022 bis 520 €) im Regelfall (bei Pauschalversteuerung) keine Anwendung und ist dann auch nicht abzugsfähig! Daher habe ich diese in Beispiel 1 nicht erwähnt. [5]
Puh, schon irgendwie kompliziert, oder? Wie relevant, bzw. „irrelevant“, das Ganze erst ein mal wird, wird dir vielleicht klarer, wenn wir mal ausrechnen, welche Summe wir angelegt haben müssen, um die 1.420 € aus Beispiel 2 zu über Kapitalerträge zu „verdienen“:
Anlagebetrag | x „Zinsen“ (jährl. Kapitalerträge in %) | = Kapitalertrag |
142.000 € | 1 % | = 1.420 € |
71.000 € | 2 % | = 1.420 € |
47.333 € | 3 % | = 1.420 € |
35.500 € | 4 % | = 1.420 € |
Du siehst, es muss erst mal eine anständige Summe zusammenkommen und ein entsprechender jährlicher Kapitalertrag, um das Gesamteinkommen in diesem Beispiel zu sprengen, sodass die Geldanlage für dein Kind den Ausschluss aus der kostenlosen Krankenversicherung verursachen würde. In unserem Beispiel könnte die Tochter oder der Sohn dann auch einfach etwas weniger arbeiten und somit mehr Kapitalertrag bei Erhalt der Familienversicherung ermöglichen 🙂
Beispiel 3: Das Kind hat kein Einkommen, bis auf die Kapitalerträge. In diesem Fall kann das Kind im Jahr 2022 6.441 € an Kapitalerträgen erzielen (470×12+801 €), ab 2023 erhöht sich der Sparerpauschbetrag von 801 € auf 1.000 € und somit sind Kapitalerträge bis 6.640 € möglich, ohne die Familienversicherung zu gefährden. Da sich auch der monatliche „Einkommensfreibetrag“ von 470 € auf 485 € erhöht hat, sind Kapitalerträge bis 6.820 € drin! Ich beziehe meine folgenden Berechnungen aber noch auf die kleinere Summe von 6.640 €, du kannst das sicher hochrechnen, wenn nötig ;).
Somit sind folgende Anlagebeträge bei entsprechendem Kapitalertragszins möglich:
Anlagebetrag | x „Zinsen“ (jährl. Kapitalerträge in %) | = Kapitalertrag 2023 |
664.000 € | 1 % | = 6.640 € |
332.000 € | 2 % | = 6.640 € |
221.333 € | 3 % | = 6.640 € |
166.000 € | 4 % | = 6.640 € |
132.800 € | 5 % | = 6.640 € |
110.666 € | 6 % | = 6.640 € |
94.857 € | 7 % | = 6.640 € |
Das Ganze hier nochmal etwas übersichtlicher als Balkendiagramm dargestellt:

Du siehst also, das Risiko ist erst mal relativ gering. Selbst bei einem jährlichen Kapitalertrag von 9 %, der nebenbei erwähnt eher unrealistisch ist, könnte dein Kind etwas über 73.000 € an Anlagekapital halten. Realistisch ist wahrscheinlich ein Kapitalertrag von 1-3%, so hat z.B. der für Jakob besparte MSCI ACWI ETF aktuell eine Dividendenrendite um die 2 % [6], wir befinden uns in Bezug auf die mögliche Anlagesumme also eher im oberen Drittel der oben dargestellten Grafik.
Aber Moment! Hab ich nicht an anderer Stelle geschrieben, dass die durchschnittliche jährliche Rendite bezogen auf die letzten 47 Jahre des MSCI World bei knapp 8 % lag? Jupp.. Aber ist das dann wirklich ein anrechenbarer Kapitalertrag, der dann als Einkommen gewertet werden würde? Werfen wir mal einen Blick auf…
…Kapitalertrag vs. Kursgewinne
Wie bereits im Kapitel „Kapitalerträge: Regelmäßiges Einkommen für die Krankenversicherung ermitteln“ weiter oben erklärt, sind für uns nur regelmäßige Kapitalerträge relevant. D.h. zum Beispiel:
- Ausschüttungen eines ETF
- Dividenden von Aktien
- Zinszahlungen von Anleihen, Tagesgeld etc.
- …
Diese Kapitalerträge stellen aber bei Investitionen in z.B. einen ETF nur einen Teil der jährlichen Rendite dar. Beim MSCI ACWI wie erwähnt aktuell ca. 2 %. Das ist der Kapitalertrag.
Gleichzeitig können sich aber die Aktienkurse der Aktien innerhalb dieses ETF entsprechend positiv entwickeln und der MSCI ACWI macht z.B. noch 10 % an Kursgewinnen. Du hast z.B. Anteile für 10 € das Stück gekauft und am Ende des Jahres steht der Kurs bei 11 €.
Die Rendite wäre dann die Summe aus beidem, also z.B. 12 % !
Nur die Kapitalerträge werden aber regelmäßig „realisiert“, entweder durch automatische Ausschüttung oder Wiederanlage bei thesaurierenden ETF und somit sind nur diese relevant. (Was sind ausschüttende und thesaurierende ETF?)

Mein Kind überschreitet die Einkommensgrenze, was tun?
Wenn du so viel Geld für dein Kind angelegt hast, dass es aufgrund der hohen Kapitalerträge die Einkommensgrenze reißt, dann erst mal Daumen hoch! Finanziell scheint es bei euch dann ja zu laufen. 🙂
Alternativ kann es natürlich sein, dass dein Kind arbeitet und entsprechend mehr verdient und deshalb die Einkommensgrenze sprengt. Auch dazu Glückwunsch! Dein Kind demonstriert eine gewisse Selbstständigkeit und finanzielle Verantwortung damit!
Leider bedeutet dies dann aber auch, dass das Kind nicht mehr kostenlos mitversichert werden kann. Das ist nun mal so und auch nicht gerade ein Weltuntergang.
Was ist zu tun? Bitte kontaktiere die Krankenkasse proaktiv und stelle somit sicher, dass dein Kind nicht nachträglich aus der Familienversicherung herausfällt, was bedeuten würde, dass die Beiträge nachgezahlt werden müssen. Das könnte dann schnell ein größerer Betrag werden (mehrere Monatsbeiträge) und somit ein größerer Schock, als einfach von Anfang an die monatlichen Beiträge zu zahlen.
Also wende dich rechtzeitig an deine Krankenkasse, um dich beraten zu lassen. Dort kann man dir dann auch Auskunft über die mögliche Höhe der Beiträge geben.
Die gute Nachricht: Wenn die Einkommensgrenze aufgrund der hohen Kapitalerträge gerissen wird, kannst du etwas tun! Nein, nicht alles verkaufen und verprassen ;), sondern z.b. einen Teil des Geldes auf den Namen der Eltern im Elterndepot anlegen. Sieh dir dazu gerne die von mir beschriebene „Mischlösung“ an. Hierbei sind dann aber wieder andere Themen zu beachten. (Schenkungssteuer etc., wie im Artikel erklärt)
Geldanlage für Kinder und private Krankenversicherung
In der privaten Krankenversicherung gibt es keine Familienversicherung. Sollte dein Kind privat versichert sein, so spielen Kapitalerträge dahingehend keine Rolle, da du keine „kostenlose“ Familienversicherung in Anspruch nimmst, sondern an die private Kasse sowieso entsprechend für das Kind Beiträge zahlst.
Fazit
Die Sorge, aufgrund der Geldanlage für Kinder evtl. etwas für die Krankenkasse bezahlen zu müssen, sollte kein Grund dafür sein, keine Kapitalerträge erziehen zu wollen! 😉 Sprich, nutze das bitte nicht als „Ausrede“, um gar nicht erst damit anzufangen, Geld für dein Kind anzulegen und arbeiten zu lassen.
Geldanlage für Kinder ist ein immens wichtiges Thema und hat im Normalfall erst mal eine längere Zeit keinen Einfluss auf die Krankenversicherung. Erst, wenn entsprechend hohe Summen zum Tragen kommen, heißt es für deinen Sprössling, dass er sich selbst versichern muss. Und das würde ich dann als einer der Schritte zum „erwachsen werden“ zählen und hat somit auch etwas Positives.
Also, lass dich nicht abhalten und beginne so bald wie möglich damit, langfristig für dein Kind zu investieren und ein Vermögen aufzubauen. Wenn es dich interessiert, wie ich das mache, so schaue gerne in meinem Blog vorbei und schau dir an, was ich nutze, um für meinen Sohn Jakob eine finanzielle Basis zu schaffen.
Du hast noch Fragen, Anregungen oder einen Fehler entdeckt? Dann hinterlasse mir gerne einen Kommentar. Viel Erfolg bei der Geldanlage für dein Kind!
Disclaimer
Beim Erstellen meiner Artikel greife ich auf meine Erfahrung und mein angesammeltes Wissen, sowie aktuelle Recherche zurück und gebe auch gerne einen Einblick auf mein konkretes Handeln. Ich bin allerdings kein Finanzberater, Steuerberater ö.ä. und meine Situation muss nicht mit deiner übereinstimmen – dies ist also keine Anlageberatung. Daher empfehle ich dir auf jeden Fall auch weitere Quellen zurate zu ziehen und alles kritisch zu hinterfragen, um die für dich perfekte Entscheidung treffen zu können. Mehr dazu hier.
Quellen & weiterführende Links
[2] https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__16.html
[5] https://steuererklaerung.de/ratgeber-steuern/werbungskostenabzug-minijob/
[6] https://etf.dws.com/de-de/IE00BGHQ0G80-msci-ac-world-esg-screened-ucits-etf-1c/
[7] https://www.finanztip.de/gkv/verdienstgrenzen-familienversicherung/
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